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    EnEV schreibt Nachrüstpflichten im Altbau vor

    31.01.2002 - HB-PR-Agentur

    Das Niedrigenergiehaus ist jetzt Standard Bei Altbauten stehen Heizung, Fenster, Fassade und Dach auf dem Prüfstand, für Neubauten gilt der Niedrigenergiehaus-Standard: Seitdem die Energie-Einsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten ist, gelten verschärfte Grenzwerte für den Energieverbrauch von Gebäuden. „Jetzt müssen viele Eigentümer von Altbauten ihre alten Heizanlagen erneuern und den Wärmedämmstandard erhöhen“, sagt Dipl.-Ing. Günther Volz, Vorstandsvorsitzender der Bundesinitiative Zukunftsorientierte Gebäudemodernisierung „jetzt!“. Die EnEV setzt hierfür Fristen, je nach Alter oder Zustand bestimmter Technik oder Gebäudeteile laufen diese zwischen 2005 und 2008 aus.

    Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) löst die bislang gültigen Normen Wärmeschutz- und Heizanlagen-Verordnung ab. Neubauten müssen künftig den Niedrigenergiehaus-Standard erfüllen, und auch für Altbauten schreibt die EnEV zum Teil zwingend bauliche Maßnahmen vor. Beispielsweise sind Heizkessel, die vor Oktober 1978 in Betrieb gingen, bis Ende 2006 zu ersetzen. Erfolgte ein Brenneraustausch nach Oktober 1996, verlängert sich diese Frist um zwei Jahre. Spätestens beim Verkauf einer Immobilie muss das Althaus weitere EnEV-Standards erfüllen: Nicht begehbare, aber zugängliche Dach-Geschossdecken sind bis Ende 2005 nachträglich zu dämmen. Bei schlecht isolierenden Wänden fordert die Norm eine zusätzliche Dämmschicht, wenn der Außenputz ohnehin zu erneuern ist. Außerdem müssen Heizungs- und Warm­wasserrohre in nicht beheizten Räumen vor Wärmeverlusten geschützt werden.

    Altbausanierung schont Umwelt und Geldbeutel

    „Energetische Gebäudemodernisierung schont Umwelt und Geldbeutel“, betont Volz. Durch wärmedämmende Sanierung sinkt der Verbrauch von Öl oder Gas und der Ausstoß von Kohlendioxid. Das ist umweltfreundlich. Der Bund fördert diese Investitionen mit günstigen Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Über die sinkenden Heizkosten amortisiert sich die Investition – das entlastet die Haus­haltskasse. Wer mehr erfahren möchte, kann sich bei Architekten, speziell geschulten Energieberatern oder Bauhandwerkern (z. B. Maler, Stuckateure, Zimmerleute, Dach­decker, Heizungsbauer oder Schornsteinfeger) individuell beraten lassen.
    Autor:
    Bundesinitiative Zukunftsorientierte Gebäudemodern
    Internet:
    http://www.initiative-jetzt.de/

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